Fachliche Entwicklung, Aufstiegschancen, Teamunstimmigkeiten: Jede/r Arbeitnehmer/in hat seine individuellen Themen, die er oder sie im Personalgespräch ansprechen möchte oder sollte. Gleichzeitig haben Führungskräfte ihre ganz eigenen Erwartungen zur Personalentwicklung. Passen diese mit denen der Mitarbeiter zusammen? Wenn lange kein Gespräch geführt wurde, ist es höchste Zeit. Wir werfen einen Blick auf den gesetzlichen Anspruch und zeigen, warum beide Seiten freiwillig für ein Personalgespräch plädieren sollten. Kostenfrei zum Download findet sich anbei zudem eine Checkliste für das nächste Gespräch.
Haben Arbeitnehmer/innen einen gesetzlichen Anspruch auf ein Personalgespräch?
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein jährliches Personalgespräch haben Angestellte nicht. Allerdings leitet sich ein ähnlicher Anspruch aus den Paragraphen 811 und 822 des Betriebsverfassungsgesetztes (BetrVG) ab. Demnach haben Arbeitnehmer/innen das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine/ihre Person betreffen, von der hierfür zuständigen Person gehört zu werden. Ausnahmen sind oftmals in Betriebsvereinbarungen geregelt, die einen jährlichen Anspruch auf ein Personalgespräch festhalten.
Wollen Vorgesetzte hingegen ein Gespräch ansetzen, das die Umsetzung des Arbeitsvertrags betrifft, dürfen sie dies auf Basis von Paragraph 1063 Gewerbeordnung tun. Mitarbeiter/innen sind dann zur Teilnahme verpflichtet.
Wie sollte man sich auf das Gespräch vorbereiten?
- Falls Arbeitnehmern das genaue Thema des Gesprächs im Vorfeld nicht klar ist, sollten sie dies vorab in Erfahrung bringen.
- Beide Seiten füllen vorab einen Fragebogen aus. Darin enthalten: Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit, Kommunikation und Zusammenarbeit im Team, Führungsverhalten, Ziele. Eine Beispielcheckliste haben wir hier für dich zum kostenfreien Download.
- Falls es sich um ein kritisches Thema handelt, kann (sofern vorhanden) ein Betriebsratsmitglied hinzugezogen werden.
Tipp
Nehmt das Gespräch ernst. Verschiebt es nicht aufgrund von anderen Terminen. Sorgt dafür, dass niemand das Gespräch stören kann.
Was sollte das Ziel des Gesprächs sein?
Ziele des Gesprächs können sein: Probleme aufzudecken, Mitarbeiter/innen zu motivieren und zu inspirieren. Gemeinsam einen „Fahrplan“ festzulegen und Entwicklungsmöglichkeiten zu besprechen. Gibt es bereits Zielvereinbarungen, können diese auf Erfüllung geprüft und besprochen werden.
Wie können Führungskräfte in das Gespräch starten?
Startet mit einem positiven Thema und mit Wertschätzung für die Arbeit, die von dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin in den letzten Monaten geleistet wurde.
Worauf kommt es im Gespräch an?
Führungskräfte sollten ihre Vorstellungen anbringen aber gleichzeitig den Mitarbeitern Raum für Antworten und eigene Themen geben. Das Stichwort lautet: Dialog. Am besten legt ihr neue Ziele gemeinsam fest. Je besser sich Mitarbeiter/innen mit dem Ziel identifizieren können, desto mehr motiviert es sie. Verabredet euch bereits für ein Folgegespräch, um die definierten Ziele zu besprechen. Führungskräfte sollten den Mitarbeitern Unterstützung bei Fragen zur Zielerreichung zusichern.
Tipp für Führungskräfte
Führungskräfte sollten die Wünsche ihrer Mitarbeiter/innen zur Kenntnis nehmen und alle wichtigen Punkte schriftlich festhalten. Sie müssen aber nicht zu allem sofort eine Antwort parat haben. Am besten legt ihr gemeinsam eine Frist fest, wann beide Parteien mit einer Antwort // einem Ergebnis rechnen können. Grundsätzlich ist das Wichtigste, dass ihr Anliegen ernst nehmt und euch an Fristen haltet.
Was passiert nach dem Gespräch?
Haltet die Ergebnisse schriftlich fest. Beide Parteien bekommen eine Version des Dokuments.
Organisatorische Tipps
- Führungskräfte sollten Personalgespräche möglichst nicht kurzfristig ansetzen sondern beispielsweise mit zwei Wochen Vorlaufzeit.
- Personalgespräche sollten an einem neutralen Ort stattfinden, beispielsweise in einem Konferenzraum statt im Büro des/der Vorgesetzen.
- Nach Möglichkeit sollte eine lockere Atmosphäre geschaffen werden (z. B. Getränke/Kaffee).
- Das Gespräch findet während der Arbeitszeit des Mitarbeiters statt.
Personalgespräche zu Coronazeiten
Lassen sich Personalgespräche nicht persönlich durchführen, sollte auf das richtige digitale Setting geachtet werden. Offener und persönlicher als ein Telefongespräch ist die Funktion der Videotelefonie. Beiden Seiten fällt es leichter, wenn man die Mimik und Gestik des Gesprächspartners lesen kann. Vorab sollte zudem geklärt werden, dass der/die Mitarbeiter/in bei dem Gespräch im Home Office nicht gestört wird und frei sprechen kann.
Tipps für das digitale Personalgespräch
Für Führungskräfte gilt: Schenkt euren Mitarbeiter/innen im Home Office einen Vertrauensvorschuss und führt statt mit kleinteiliger Kontrolle mit Ergebniszielen und Timings.
Du willst Personalentwicklung noch strategischer angehen?
Mittel- und langfristige Personal- und Potentialentwicklung gehört zu den wichtigsten Faktoren, um dem Fachkräftemangel wirkungsvoll zu begegnen. Gute Personalentwicklungsprozesse zählen daher zu einer wichtigen Aufgabe im strategischen Management.
Mehr erfahren
1 https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__81.html
2 https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html
3 https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html